Hinter den Mitarbeitern, die bei “Das Neue” fürs Gestalten der Titelseite verantwortlich sind, muss eine gähnend langweilige Arbeitswoche liegen. Ihren Job haben nämlich fast zur Hälfte Günther Jauch und dessen Anwaltskanzlei übernommen:
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Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte vor gut zwei Wochen entschieden, dass Günther Jauch “Anspruch auf die Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf der Titelseite einer Wochenzeitschrift” habe. Diesem Urteil ist “Das Neue” nun nachgekommen.
Einen ganz besonderen Service, der sich vermutlich stark an der vergleichsweise alten Zielgruppe von “Das Neue” orientiert, bieten übrigens die Redakteure, die fürs Inhaltsverzeichnis zuständig sind. Für all jene Leser, die Jauchs Gegendarstellung auf dem Cover trotz Riesengröße und pinkem Hintergrund übersehen haben sollten, weisen sie noch einmal gesondert darauf hin:
Ich glaube, wenn Herr Jauch den Rechtschreibfehler, wie er in der Gegendarstellung zu finden ist, nicht selber verursacht hat, dann darf “das neue” alles noch einmal drucken…
Wo ist da ein Rechtschreibfehler?
Besonders schön finde ich das “Herr Jauch hat Recht. Der Verlag.” ganz unten, kleiner, nicht farbig hinterlegt.